Die Landesauszeichnung „Mobilitätsterne“ findet im 2-Jahresrhythmus statt. Mit bis zu fünf „Mobilitätssternen“ können Gemeinden für außerordentliche Leistungen im Verkehrsbereich ausgezeichnet werden. Dabei erhalten die teilnehmenden ein standardisiertes Bild der Verkehrssituation im Ort und profitieren von der positiven Öffentlichkeitswirkung ebenso wie von neuen Impulsen für die eigenen Verkehrspolitik.
In einem Lokalaugenschein durch ExpertInnen von Energie Tirol werden sowohl infrastrukturelle als auch bewusstseinsbildende Maßnahmen erhoben. Beispiele für Kriterien und Maßnahmen, die in die Bewertung einfließen:
ÖV-Information: Fahrplanauskunft auf der Gemeindehomepage, Schnuppertickets, lokale Taschenfahrpläne, Fahrplanplakate, Mobilitätsauskunft auf der Gemeinde, Informationspaket für Neuzugezogene…
Attraktive Gestaltung von öffentlichen Räumen, Gleichstellung aller VerkehrsteilnehmerInnen bspw. durch Begegnungszonen in den Ortszentren.
Fahrradabstellanlagen: Anzahl der vorhandenen Anlagen an neuralgischen Punkten (Bahnhof, Haltestellen, Sportanlagen, Fahrradbügel statt Speichenkiller…
E -Mobilität: Fuhrpark, E-Carsharing für die GemeindebürgerInnen, E-Ladestationen an geeigneten Standorten...
Die Mobilitätssterne mitsamt Auszeichnungsveranstaltung finden zweijährlich statt. In den Jahren ohne Mobilitätsauszeichnung können Gemeinden den sogenannten „Mobilitäts-Check“ nutzen, der bei gleichem Ablauf ohne Auszeichnungsveranstaltung auskommt.
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